Der Elternbeirat

Der Elternbeirat wird jährlich, zu Beginn des neuen Kitajahres, auf der Vollversammlung von der anwesenden Elternschaft gewählt. Pro Gruppe finden sich im besten Fall zwei Vertreter*innen, die einen vertrauensvollen Austausch mit den Eltern der Gruppe führen und deren Interessen gegenüber der Leitung und dem Träger vertreten. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit oder mit drohenden Behinderungen in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen.

 

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